Management-Workshop
Perspektiven der Radiologie in Praxis und Klinik – Freiberuflichkeit und sektorenübergreifende Zusammenarbeit!
Management-Workshop (ausschließlich für Radiologen)
Perspektiven der Radiologie in Praxis und Klinik – Freiberuflichkeit und sektorenübergreifende Zusammenarbeit!
Donnerstag, den 10. Mai 2018, 14:15 – 17:15 Uhr, Raum Peters
Moderation: Prof. Dr. Peter Wigge
Vorwort:
Die ambulanten Versorgungsstrukturen in der Radiologie befinden sich seit einiger Zeit in einer starken Umbruchphase, deren Ende nicht absehbar ist und die man mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen muss. Insbesondere müssen geräteintensive Facharztgruppen, wie die Radiologie, immer größere Praxisstrukturen aufbauen, um ihre Investitionen refinanzieren zu können und wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies ist jedoch nur im Rahmen liberaler vertragsarztrechtlicher Strukturen möglich. Sowohl der Gesetzgeber, als auch die Judikatur des Bundessozialgerichts sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen wirken diesem Bedürfnis jedoch entgegen.
Das Leitbild des zugelassenen Vertragsarztes ist durch die Einführung von MVZ, die auch durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer und in anderen Rechtsformen als eine BAG gegründet werden können, eingeschränkt worden. Seit einigen Jahren ist daher eine zunehmende Konkurrenz zwischen radiologischen Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ festzustellen, die durch Krankenhäuser und nichtärztliche Leistungserbringer gegründet werden. Entgegen den Zielen des GKV-VStG von 2012 beteiligen sich auch vermehrt Kapitalinvestoren ohne ärztlichen Hintergrund an MVZ. Zahlreiche KVen haben deshalb bereits eine Obergrenze für die Anzahl der Vertragsarztsitze in MVZ gefordert, da ein Aufkauf von Vertragsarztsitzen durch Klinikkonzerne und Investoren stattfinde, der niederlassungswilligen Ärzten die Chance auf eine Praxisnachfolge nehme und in eine Konzernmedizin führe. Für niedergelassene Radiologen stellt sich daher zunehmend die Frage, wie der Betrieb der eigenen freiberuflichen Praxis in der gegenwärtigen Rechtsform perspektivisch in der Zukunft aufrechterhalten werden kann und ob eine Zusammenarbeit mit einem Investor sinnvoll sein kann.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Zusammenarbeit mit Krankenhäusern. Die Kooperation zwischen niedergelassenen Radiologen und Krankenhäusern ist seit Jahrzehnten ein Beispiel mit Vorbildfunktion für die im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU, SPD geforderte Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems. Das Fachgebiet der Radiologie ist auf diese Kooperationen in besonderer Weise angewiesen, weil es einem enormen technologischen Fortschritt bei der Weiterentwicklung medizintechnischer Geräte unterworfen ist. Angesichts der ständig abnehmenden Vergütungen in der ambulanten und stationären Versorgung sind Kooperationen zwischen niedergelassenen Radiologen und Krankenhäusern zudem für beide Seiten existenziell. Trotz der positiven Auswirkungen dieser sektorenübergreifenden Zusammenarbeit ist das Modell nicht unangefochten, wie z.B. die Diskussion um die gleichzeitige Beschäftigung niedergelassener Radiologen als Krankenhausarzt, die Einbeziehung der radiologischen Praxis in die Wahlarztkette und die Gestaltung der Vergütungen für stationäre Leistungen vor dem Hintergrund der Einführung des Antikorruptionsstrafrechts belegen (§§ 299a, 299b StGB).
Mit diesem Workshop wollen wir, wie in den vergangenen Jahren, aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen in der Radiologie aufgreifen und aus rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht bewerten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine angeregte Diskussion mit Ihnen.
Programmablauf:
14:15 - 14:30 | Begrüßung |
Prof. Dr. Peter Wigge, Justitiar der Deutschen Röntgengesellschaft, Fachanwalt für Medizinrecht, Münster |
14:30 - 15:00 |
Zukunft der ärztlichen Berufsausübung – Hat der niedergelassene Radiologe noch eine Chance? |
Prof. Dr. med. Jörn Sandstede, Facharzt für Radiologie, Radiologische Allianz, Hamburg |
15:00 - 15:30 | Wirtschaftliche Perspektiven für die freiberufliche Praxis – Ausrichtung in einem veränderten Marktumfeld | Tobias F. W. Finn, Diplom-Kaufmann, DD Dörsing Unternehmens-beratung, Berlin |
15:30 - 15:40 | Diskussion | |
15:40 - 16:10 | Sektorenübergreifende Zusammenarbeit in der Radiologie - Aktuelle Rechtsfragen zu Kooperationsverträgen zwischen Radiologen und Krankenhäusern | Prof. Dr. Peter Wigge, Justitiar der Deutschen Röntgengesellschaft, Fachanwalt für Medizinrecht, Münster |
16:10 - 16:30 | Einbeziehung externer Radiologen in die Wahlarztkette – ein aktueller Überblick |
René T. Steinhäuser, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Wigge, Hamburg |
16:30 - 17:00 |
Steuerliche Aspekte neuer Gesellschafts- und Kooperations- formen in der Radiologie
|
Dr. Felix Schleithoff, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, LIBRA Steuerberatungsgesell- schaft mbH & Co. KG, Münster |
17:00 - 17:15 | Diskussion der Vorträge | |
17:15 | Ende |
Ort:
99. Deutscher Röntgenkongress, Leipzig (Congress Center), Raum Peters
Teilnehmer:
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Workshop ausschließlich Fachärzten für Radiologie vorbehalten ist!
Termin:
Donnerstag, 10.05.2018
Uhrzeit:
14:15 bis 17:15 Uhr
Anmeldungen unter:
www.roentgenkongress.de